Rufen Sie uns an. Wir beantworten gerne Ihre Fragen. Heinz Metzger, Geschäftsleiter
Bei der Korrektur von Fehlsichtigkeiten wird die falsche Brechkraft des Auges so verändert,
dass der Brennpunkt des einfallenden Lichtes wieder genau auf die Netzhaut zu liegen kommt.
Wenn die Fehlsichtigkeit mit einer Brille korrigiert wird, setzt man einfach eine weitere Linse vor das Auge, um so den Brennpunkt zu verschieben. Brillenträger fühlen sich jedoch im täglichen Leben, im Beruf, in der Freizeit und vor allem beim Sport oft behindert.
Beim Tragen von Kontaktlinsen liegt die zusätzliche Linse auf der Hornhaut und bewirkt die gleiche Korrektur wie eine Brille. Das Tragen von Kontaktlinsen ist nicht immer problemlos. Kontaktlinsenträger haben oft gereizte und gerötete Augen, speziell in trockenen und rauchigen Räumen. Zudem können Allergien oder auch schwere Infektionen als Komplikationen auftreten.
Bei einer operativen Korrektur (refraktive Chirurgie) kann entweder die Wölbung der Hornhaut oder die Brechkraft der Linse durch einen Eingriff so verändert werden, dass die ins Auge einfallenden Lichtstrahlen auf der Netzhaut wieder scharf abgebildet werden. Vor jedem Eingriff wird jedoch gründlich abgeklärt, ob ein solcher überhaupt angezeigt ist. Die Vorabklärungen führen wir in unseren Praxen durch um herauszufinden, ob eventuell gewisse Faktoren gegen eine operative Korrektur sprechen.
Bei hohen Sehfehlern, für die eine Laserchirurgie nicht in Frage kommt, ist das «Linsenverfahren» eine Alternative. Dabei wird eine Kunstlinse in das Auge implantiert und an der Iris – vor der natürlichen Linse – fixiert. Bei diesem Korrekturverfahren bleibt die Hornhaut unberührt. Das Einsatzgebiet der irisfixierten Linse liegt bei Kurzsichtigkeiten von ca. –8 bis –20 Dioptrien und bei Weitsichtigkeiten von ca. +4 bis +8 Dioptrien. Wenn dieses Verfahren zusätzlich mit der LASIK kombiniert wird, können noch höhere Sehfehler, auch in Kombination mit Hornhautverkrümmung, korrigiert werden. Diese Methode wird seit 1986 angewendet.